Ihr Kirchgeld 2025 - für Gemeinschaft mit Zukunft
Sie haben einen Kirchgeldbrief erhalten und wissen gar nicht, was das ist?
In Bayern zahlen Sie weniger Kirchensteuer. Zum Ausgleich gibt es dafür das Kirchgeld. Die Kirchensteuer geht ganz allgemein an die Bayerische Landeskirche und wird dort für wertvolle Projekte verwendet. Das Kirchgeld kommt ganz ausschließlich Ihrer eigenen Kirchengemeinde in Ihrem Wohnort zugute! Von Ihrem Beitrag profitieren somit Senioren, Kindern, Jugendlichen und anderen Gemeindemitgliedern Ihrer Kirchengemeinde an Ihrem Wohnort.
Kirchgeld heißt: Wer Geld verdient, beteiligt sich. Kirchgeldpflichtig ist jedes volljährige Kirchenmitglied, das bestimmte Mindesteinkünfte hat. Im Jahr 2025 heißt das konkret, dass nur diejenigen kirchgeldpflichtig sind, die mehr als 12.096 Euro verdienen (z. B. über Erwerbstätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietung, Stipendium). Weil wir Ihr Gehalt und Ihre sonstigen Einkünfte nicht kennen, bekommen alle volljährigen Kirchenmitglieder einen Kirchgeldbescheid - Bitte stufen Sie die Höhe Ihrer Einkünfte selbst ein. Eine Tabelle zur Einordnung des zu zahlenden Betrags je nach Höhe der Einkünfte finden Sie auf dem Kirchgeldbescheid.
Tipp: Das Kirchgeld ist als Teil der Kirchensteuer beim Finanzamt im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich absetzbar!
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bayerischen Landeskirche unter www.kirche-und-geld.de .